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Einleitung zur Streitverkündung

Streitverkündung führt die Beteiligung eines Dritten an einem Rechtsstreit herbei.

Hier finden Sie Informationen zum Thema Streitverkündung sowie Links zum Prozessrecht in der Schweiz.

Begriff Streitverkündung

Die Streitverkündung ist die von einer Haupt- oder Nebenpartei (auch Streitverkünder oder Litisdenunziat) ausgehende Aufforderung einen Dritten (Streitberufenen oder Litisdenunzianten), sie im Prozess zu unterstützen.

Gesetzliche Grundlage zur Streitverkündung

  • BV 9
  • ZPO

Nebenintervention

Nebenintervention ist die unaufgeforderte Streithilfe durch einen Streitgehilfen.

» Weitere Informationen zur Nebenintervention

News zum Prozessrecht

Weitere News und aktuelle Informationen zum Schweizer Prozessrecht finden Sie auf unserem News-Blog law-news.ch » Prozessrecht

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