Einleitung zur Streitverkündung
Streitverkündung führt die Beteiligung eines Dritten an einem Rechtsstreit herbei.
Hier finden Sie Informationen zum Thema Streitverkündung sowie Links zum Prozessrecht in der Schweiz.
Begriff Streitverkündung
Die Streitverkündung ist die von einer Haupt- oder Nebenpartei (auch Streitverkünder oder Litisdenunziat) ausgehende Aufforderung einen Dritten (Streitberufenen oder Litisdenunzianten), sie im Prozess zu unterstützen.
Gesetzliche Grundlage zur Streitverkündung
- BV 9
- ZPO
Nebenintervention
Nebenintervention ist die unaufgeforderte Streithilfe durch einen Streitgehilfen.
News zum Prozessrecht
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