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Litisdenunzianten-Stellung

Es gilt für folgendes zu beachten:

  • Es ist Sache des Litisdenunziaten (Streitverkünder) den Litisdenunzianten (Streitberufenen) über den Stand des Prozessverfahrens zu informieren.
  • Die Unterstützung kann in zwei Arten erfolgen:
    • intern
    • extern:
      • Streitberufener vertritt den Streitverkünder im Prozess
      • Streitberufener tritt dem Prozess als Nebenpartei in der Funktion eines Nebenintervenienten bei » www.nebenintervention.ch
  • Die Streitverkündung wirkt auch im Falle einer Erklärung ausserhalb eines Prozesses, weil sie ein Institut des materiellen Rechts ist.

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