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Rechtsnatur und Voraussetzungen

Rechtsnatur

Die Streitverkündung ist ein Institut des materiellen Rechts.

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen sind für eine Streitverkündung nötig:

  1. Das Vorliegen eines Prozess ist nicht notwendig.

  2. Der Litisdenunziat muss für die Beiladung zum Prozess kein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

  3. Der Litisdenunziat muss für die Prozessbeiladung eine Streitverkündungserklärung abgeben,
    • entweder direkt an den Litisdenunzianten
    • oder durch Vermittlung des Gerichtes.

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